Kommunalwahl 2021 Kreis Offenbach
Kommunalwahl

Kommunalwahl 2021

Kommunalbrief Ausgabe 10 / 2020

Am 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Dann sind in Hessen die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Vertreter für die Kommunalparlamente und der Ortsbeiräte zu bestimmen.

Mit dem am 16. Mai 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik“ stärken wir die politische Beteiligung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für die nächste Kommunalwahlperiode (1. April 2021 bis 31. März 2026). In Hessen gibt es 173 Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern, die zur Kommunalwahl im kommenden Jahr eine institutionalisierte Beteiligung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der lokalen Politik sicherstellen müssen. Dabei kann jede betroffene Kommune zwischen einem Ausländerbeirat oder einer Integrations-Kommission wählen. Die Wahlen finden zusammen mit den Kommunalwahlen 2021 statt.

Weiter Informationen erhalten Sie hierzu unter folgendem Link:
https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung/kommunale-demokratie

Peter Beuth

 


              Kommunalwahl Kreis Offenbach. Wofür steht die FDP Rödermark.
Ein Auszug aus der FDP Rödermark (Stadtverband) Themen-Seite

Tempo 50 auf Durchfahrtsstraßen

Die Funktion einer Durchfahrtsstraße/Hauptstraße ist es, den Verkehr hier zu bündeln und möglichst schnell durch eine Siedlung hindurch zu führen (ohne dabei die Sicherheit außer Acht zu lassen). Ein flächendeckendes Tempo 30, wie von einigen Interessensgruppen gefordert und von einigen Mitbewerbern begrüßt, lehnen wir strikt ab. Tempolimits müssen immer gut begründet sein, um bei der Bevölkerung auch eine Akzeptanz zu erfahren. Diese wäre niemals vorhanden, würde man auf der Rodaustraße, der Mainzer/Hanauer/Nieder-Röder-Str., der Ober-Röder-Straße, der Konrad-Adenauer- und Traminer Straße sowie der Hauptstraße in Waldacker nur noch 30 fahren dürfen. Berechtigte Lärmschutzinteressen von Anwohnern sollten über bauliche Maßnahmen, aber nicht durch permanente Tempolimits entsprochen werden.